Beratung & Abklärung

Beratung

Der KES Dienst bietet im Rahmen der immateriellen Hilfe Beratung und Begleitung von Kindern, Jugendlichen, Familien und Einzelpersonen an. Dabei stehen wir allen Personen, unabhängig von der sozialen Herkunft, dem beruflichen Werdegang und dem kulturellen Hintergrund zur Verfügung.

Wir unterstützen die Ratsuchenden bei der Bewältigung ihrer aktuellen Probleme oder empfehlen sie an eine geeignete Fachstelle weiter.

  • Familienberatung
  • Erziehungsberatung (Kinder, Schulkinder und Jugendliche)
  • Entscheidungsfindungen in Trennungs- und Scheidungsfragen
  • Vermittlung von familienunterstützenden Massnahmen
  • Unterstützung bei der freiwilligen Platzierung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien, Heimen, therapeutischen Einrichtungen und Internaten
  • Gestaltung des Besuchsrechts
  • Triage – Vermittlung zu spezialisierten Fachstellen
  • Beantragen von Stipendien und Stiftungsgesuchen

Die freiwillige Beratung richtet sich insbesondere an Kinder, Jugendliche und Familien und deren Bezugspersonen, sowie  Einzelpersonen, die auf Vermittlung von spezialisierter Hilfe (z.B. Schuldensanierung, Rechtsberatung, Budgetfragen, medizinische und psychologische Betreuung usw.) angewiesen sind.

Schweigepflicht / Datenschutz

Die Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht. Gesprächsinhalte werden vertraulich behandelt. Informationen werden nur mit Einverständnis der Betroffenen an Dritte weitergegeben. Wir behalten uns vor, bei Kenntnisnahme von Verletzung des Kindsschutzes oder strafrechtlich relevanten Vorkommnissen entsprechende Konsequenzen zu ziehen. In so einem Fall wird das weitere Vorgehen den Betroffenen offen dargelegt.

Abklärung

Das Familiengericht am Bezirksgericht Bremgarten erteilt bei Bedarf bei den Gemeinden einen Abklärungsauftrag im Rahmen eines Amts- oder eines Sozialberichts.

Der K E S Dienst führt darauf hin im Auftrag der Gemeinden umfassende Sachverhaltsabklärungen durch und erstellt darüber einen ausführlichen Sozialbericht zu Handen des Familiengerichts.

Hinweis: Folgende Gemeinden sind für die Dienstleistung im Rahmen Beratung und Abklärung nicht beim KESD Wohlen, Bezirk Bremgarten angeschlossen:
Villmergen, Berikon, Arni, Islisberg, Oberlunkhofen, Oberwil Lieli, Rudolfstetten-Friedlisberg, Tägerig, Unterlunkhofen und Wohlen.
Sie führen einen eigenen Sozialdienst oder verweisen an andere Fachstellen.