Sicherstellung
des Kindeswohles.
Abklärung und Aufsicht Pflegekinder
Wenn Kinder nicht vollumfänglich durch ihre Eltern betreut werden können – sei es tagsüber, unter der Woche oder ganz – regelt das Gesetz der Pflegekinderverordnung (PAVO) auf Bundesebene die Bewilligungen und Aufsichten.
Im Kanton Aargau sind die Gemeinden für die Beaufsichtigung der Tagesfamilien, der Pflegefamilien sowie der Kindertagesstätten zuständig.
Im Bezirk Bremgarten erteilen die Verbandsgemeinden dem KESD direkte Aufträge in Bezug auf Abklärungen und die jährlichen Aufsichten. Sowohl bei den Abklärungen wie auch bei den Aufsichten steht das Kindswohl im Mittelpunkt.
Tagespflege
Die Tagespflege bietet eine familiennahe Betreuung für Klein-, Vorschul- und Schulkinder an.
Familienpflege
Pflegefamilien bieten den Kindern, die aufgrund psychosozialer Schwierigkeiten nicht vollumfänglich zuhause bei ihren Eltern leben können, ein familienähnliches Umfeld.
Heimpflege
Mit dem Begriff Heimpflege werden professionell geführte Institutionen der familien- und schulergänzende Kinderbetreuung verstanden.