Pflegeplatzaufsicht

Wenn Kinder nicht vollumfänglich durch ihre Eltern betreut werden können – sei es tagsüber, unter der Woche oder ganz – regelt das Gesetz der Pflegekinderverordnung (PAVO) auf Bundesebene die Bewilligungen und Aufsichten.

Im Kanton Aargau sind die Gemeinden für die Beaufsichtigung der Tagesfamilien, der Pflegefamilien sowie der Kindertagesstätten zuständig.

Im Bezirk Bremgarten erteilen die Verbandsgemeinden dem KESD direkte Aufträge zur Abklärung betreffend Bewilligungen (Familien- und Heimpflege) und den jährlichen Aufsichten (Tages-, Familien- und Heimpflege).
Wie in Art. 1 PAVO festgehalten, ist bei der Erteilung von Bewilligungen wie auch beim Führen von Aufsichten betreffend ausserfamiliärer Betreuung das Kindswohl in den Mittelpunkt zu stellen.

Tagespflege

Die Tagespflege bietet eine familiennahe Betreuung für Klein-, Vorschul- und Schulkinder an. Sie kann individuell und flexibel gestaltet werden (z. B. betreffend Betreuungszeiten und -tage) und richtet sich nach der Alltagsgestaltung der jeweiligen Familie. Tagesfamilien können freischaffend tätig sein oder einer Tagesfamilienorganisation, beispielsweise einem Trägerverein angehören.
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Familienpflege

Pflegefamilien bieten den Kindern, die aufgrund psychosozialer Schwierigkeiten nicht vollumfänglich zuhause bei ihren Eltern leben können, ein familienähnliches Umfeld. Die Familienpflege beinhaltet im Gegensatz zur Tagespflege das Übernachten des Pflegekindes im Haushalt der Pflegefamilie. Die Passung zwischen der Familie und dem Kind ist entscheidend für den Platzierungserfolg. Deshalb zeichnen sich Pflegefamilien durch eine hohe Diversität aus.
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Heimpflege

Unter dem Begriff Heimpflege werden professionell geführte Institutionen verstanden. Einerseits sind das Betreuungsstätten für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung, andererseits fallen darunter Kinder- und Jugendheime, die Minderjährige stationär aufnehmen (diese fallen jedoch unter die Aufsicht des Kantons). Diese Betreuungsstätten haben in der Regel montags bis freitags ganztags geöffnet und bieten Vorschulkindern ganztags und Schulkinder vor und nach dem Unterricht (inkl. Mittagstisch) Betreuung.
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